Ad-hoc Meldungen

Unternehmen sind in verpflichtet Informationen zu veröffentlichen, die den Aktienpreis und zukünftige Gewinne des Unternehmens beeinflussen können. Diese Information bezeichnet man als Ad-hoc Meldungen.

Aktiengesellschaften haben die Pflicht Infomationen, die für die Unternehmenszukunft relevant sind, zu veröffentlichen. Diese Pflicht ist im §15 des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) beschrieben.
Durch dieses Gesetz werden alle Investoren einer Aktiengesellschaften frühzeitig und gleichzeitig informiert und der Kapitalmarkt ist transparenter. Gleichzeitig soll der Insiderhandel unterbunden werden.

 

Ein Beispiel für Ad-hoc Meldungen

Eine Aktiengesellschaft unterzeichnet einen neuen „großen“ Vertrag mit einem anderen Unternehmen. Dadurch werden deutlichen Gewinnsteigerung erwartet. Diese Information ist Ad-Hoc-pflichtig. Denn der Wert dieser Aktie könnte mit dieser Bekanntmachung steigen und Investoren haben die Möglichkeit den Wert der Aktie neu zu bewerten. Diese Information ist bis zur Bekanntgabe geheimhaltungspflichtig, damit Marktteilnehmer mit guten Kontakten zum Management durch eine vorzeitige Investition nicht profitieren können.