Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Aktiengesellschaften. Das Aufstellen eines Rats ist gesetzlich per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Diese Gruppe setzt sich aus Mitgliedern der Anteilseigner zusammen und hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, überwachen und zu kontrollieren. Eine Entlassung und Neueinstellung des Vorstandes ist ebenso möglich.

Im Unterschied zum Vorstand greift er nicht in das operative Tagesgeschehen ein und kontrolliert stattdessen die Unternehmensleitung. Damit eine Unabhängigkeit gewährleistet ist, können Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gleichzeitig Teil der Unternehmensführung sein. In einigen Unternehmensformen ist er zwingend vorgeschrieben.

 

Neben der Überwachungsaufgabe bestehen weitere Aufgaben in der Beratung des Vorstandes:

  • Welche Unternehmensstrategie verfolgt der Vorstand?
  • Welche Unternehmenskäufe sind geplant?
  • Wofür werden Budgets ausgegeben?